Bekanntmachung Satzung Ellerstraße

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Ellerstraße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB. Der Rat der Gemeinde Obernfeld hat die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Ellerstraße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB nach Prüfung der Anregungen in seiner Sitzung am 3. Juni 2026 beschlossen.

 

Weiteres siehe beigefügte Dokumente.

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